Wirtschaft & Soziales
Wirtschaft und Soziales (WiSo)
Diese Seite behandelt prüfungsrelevante WiSo-Themen
Diese Seite ist keinesfalls vollständig und beinhaltet nur einen Bruchteil der Themen die drankommen können.
Einfacher Wirtschaftskreislauf
Der einfache Wirtschaftskreislauf beschreibt das Zusammenspiel zwischen Haushalten und Unternehmen in einer Volkswirtschaft ohne staatliche Eingriffe oder Außenhandel.
Akteure:
- Private Haushalte: Stellen Arbeitskraft zur Verfügung, konsumieren Güter.
- Unternehmen: Produzieren Güter und Dienstleistungen, zahlen Einkommen.
Geldströme und Güterströme:
- Haushalte bieten Unternehmen ihre Arbeitskraft an → erhalten dafür Einkommen (Löhne, Gehälter).
- Mit diesem Einkommen kaufen Haushalte Güter und Dienstleistungen von Unternehmen.
- Unternehmen nutzen die Einnahmen, um Produktionsfaktoren (z. B. Arbeit) zu bezahlen.
Schema:
Haushalte → Arbeitskraft → Unternehmen
Haushalte ← Einkommen (Lohn) ← Unternehmen
Haushalte ← Güter und Dienstleistungen ← Unternehmen
Haushalte → Konsumausgaben → Unternehmen
Maximalprinzip
Das Maximalprinzip ist ein wirtschaftliches Handlungsprinzip und besagt:
Mit gegebenem Mitteleinsatz soll ein möglichst hoher Ertrag erzielt werden.
Beispiel:
- Ein Unternehmen möchte mit einem Budget von 10.000 € möglichst viele Produkte herstellen.
- Eine Schülerin möchte in einer Stunde Lernen möglichst viele Aufgaben richtig lösen.
Abgrenzung:
- Maximalprinzip: fester Aufwand, möglichst hoher Ertrag
- Minimalprinzip: fester Ertrag, möglichst geringer Aufwand
Prokura
Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die ein Unternehmen einer Person erteilen kann.
Wesentliche Merkmale:
- Ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
- Muss ausdrücklich erteilt werden (nicht stillschweigend).
- Wird im Handelsregister eingetragen.
Arten der Prokura:
- Einzelprokura: Eine Person darf alleine handeln.
- Gesamtprokura: Mehrere Personen dürfen nur gemeinsam handeln.
Einschränkungen:
- Verkauf des Unternehmens und Erteilung neuer Prokura sind nicht von der Prokura gedeckt.
- Veräußerung und Belastung von Grundstücken nur mit spezieller Ermächtigung.
Wirkungen der Eintragung der Prokura ins Handelsregister
- Die Erteilung der Prokura wird durch ausdrückliche Erklärung wirksam, nicht erst durch die Eintragung.
- Die Eintragung ins Handelsregister hat eine deklaratorische Wirkung:
- Sie bestätigt die bereits wirksame Prokura und macht sie gegenüber Dritten bekannt.
- Sie schützt den Rechtsverkehr, indem Dritte auf die eingetragenen Angaben vertrauen dürfen.
- Eine konstitutive Wirkung (also die Entstehung eines Rechts erst durch Eintragung) liegt bei der Prokura nicht vor.
- Beispiele für konstitutive Wirkungen sind etwa die Eintragung eines Kaufmanns in das Handelsregister.
Die Prokura entsteht durch Erteilung, nicht durch die Eintragung.
Die Eintragung dient nur der Veröffentlichung und dem Schutz des Rechtsverkehrs.
Die Eintragung dient nur der Veröffentlichung und dem Schutz des Rechtsverkehrs.